Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) – einer EU-Richtlinie, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen soll. Seit dem 28. Juni 2025 gilt es verbindlich für alle betroffenen Unternehmen in Deutschland.
Betroffen sind nicht nur große Konzerne. Auch viele mittelständische Unternehmen müssen jetzt handeln – und wissen oft noch nicht einmal davon.
Bin ich als Unternehmen betroffen?
Die wichtigste Frage zuerst: Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen und dabei bestimmte Größenschwellen überschreiten.
Sie sind betroffen, wenn Ihr Unternehmen:
mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder
einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro hat
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch bei Produkten.
Relevant ist das Gesetz vor allem, wenn Sie folgendes anbieten:
einen Online-Shop (E-Commerce)
digitale Dienstleistungen wie Software, Apps oder Streaming
Bankdienstleistungen online
E-Books oder digitale Medien
Reine Informationswebsites ohne Kaufmöglichkeit fallen nicht direkt unter das Gesetz – sind aber aus SEO- und Nutzersicht trotzdem gut beraten, barrierefrei zu sein.
Was genau muss barrierefrei sein?
Der technische Maßstab ist der internationale Standard WCAG 2.1 auf Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Er basiert auf vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel.
Bedienbar: Die Website muss vollständig per Tastatur nutzbar sein – ohne Maus.
Verständlich: Texte müssen klar formuliert sein, Formulare eindeutige Fehlermeldungen liefern.
Robust: Die Website muss mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien kompatibel sein.
Die häufigsten Barrieren auf Websites
In der Praxis scheitern die meisten Websites an denselben Punkten. Diese sollten Sie als erstes prüfen:
Fehlende Alternativtexte bei Bildern
Blinde Nutzer verwenden Screenreader, die Bilder vorlesen – aber nur, wenn ein alt-Attribut vorhanden ist. Ein Produktbild ohne Alternativtext ist für diese Nutzer unsichtbar. Lösung: Jedes inhaltliche Bild braucht eine kurze, aussagekräftige Beschreibung im alt-Tag.
Zu geringer Farbkontrast
Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht modern aus – ist aber für Menschen mit Sehschwäche unlesbar. WCAG fordert ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text. Mit dem kostenlosen Tool WebAIM Contrast Checker können Sie das in Sekunden prüfen.
Keine Tastaturnavigation
Viele Menschen können keine Maus benutzen und navigieren ausschließlich per Tastatur (Tab-Taste). Wenn Menüs, Buttons oder Formulare nicht per Tastatur erreichbar sind, ist Ihre Website für diese Nutzergruppe unbrauchbar.
Fehlende Formular-Labels
Ein Eingabefeld, das nur durch seinen Platzhaltertext erklärt wird, ist nicht barrierefrei. Screenreader lesen Platzhalter oft nicht vor. Jedes Formularfeld braucht ein sichtbares oder programmatisch verknüpftes Label-Element.
Unstrukturierte Überschriften
Screenreader-Nutzer springen oft von Überschrift zu Überschrift, um sich auf einer Seite zu orientieren. Eine korrekte Hierarchie (H1 → H2 → H3) ist daher nicht nur für SEO wichtig, sondern auch für Barrierefreiheit.
Videos ohne Untertitel
Gehörlose Nutzer können Videos nur mit Untertiteln nutzen. YouTube bietet automatische Untertitel an – diese sollten jedoch immer manuell überprüft werden, da die Qualität variiert.
Was droht bei Verstößen?
Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Konsequenzen bei Verstößen:
Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (je nach Bundesland)
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
Marktüberwachungsbehörden können die Korrektur von Verstößen anordnen
Für bereits bestehende Serviceverträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – neue Produkte und Dienstleistungen mussten jedoch ab Juni 2025 direkt konform sein.
So machen Sie Ihre Website barrierefrei – Schritt für Schritt
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Prüfen Sie Ihre Website mit einem automatischen Tool. Empfehlenswert sind:
WAVE (wave.webaim.org) – kostenloses Browser-Plugin, zeigt Fehler direkt auf der Seite
Lighthouse in Chrome DevTools – eingebaut in jedem Chrome-Browser (F12 → Lighthouse → Accessibility)
axe DevTools – Browser-Extension, sehr detailliert
Kein automatisches Tool findet alle Probleme – aber es deckt etwa 30–40 % der häufigsten Fehler ab und gibt einen guten ersten Überblick.
Schritt 2: Die kritischen Fehler beheben
Priorisieren Sie: Alternativtexte, Kontraste und Tastaturnavigation sind die häufigsten und schwerwiegendsten Probleme. Mit diesen drei Punkten decken Sie den Großteil der Anforderungen ab.
Schritt 3: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Betroffene Unternehmen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website veröffentlichen. Darin steht, welchen Standard Sie erfüllen, welche bekannten Ausnahmen es gibt und wie Nutzer Probleme melden können.
Schritt 4: Feedback-Mechanismus einrichten
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrierefreiheitsprobleme zu melden. Das kann eine einfache E-Mail-Adresse sein, die gut sichtbar auf der Website steht.
Schritt 5: Regelmäßig prüfen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes Mal wenn neue Inhalte, Seiten oder Funktionen hinzukommen, sollten diese ebenfalls geprüft werden.
Barrierefreiheit und SEO: Ein unterschätzter Zusammenhang
Was viele nicht wissen: Barrierefreiheit und SEO überschneiden sich stark. Alternativtexte helfen Suchmaschinen, Bilder zu verstehen. Eine klare Überschriftenstruktur verbessert das Crawling. Schnelle Ladezeiten nützen sowohl Screenreadern als auch Google. Wer seine Website barrierefrei macht, verbessert damit fast automatisch auch seine SEO-Werte.
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 in Kraft. Viele Unternehmen haben den Handlungsbedarf noch nicht erkannt – das ist eine Chance für alle, die jetzt aktiv werden. Eine barrierefreie Website schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern erschließt auch eine größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt, sprechen Sie mich an. Ich analysiere Ihre Website auf Barrierefreiheit und zeige Ihnen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.