✦ BFSG & WCAG

Barrierefreiheit nach BFSG – rechtssicher und nutzerfreundlich

Ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele private Anbieter. Wer jetzt handelt, spart sich teure Nachbesserungen – und macht seine Website für alle Nutzer besser.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – orientiert an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Barrierefreiheit bedeutet: Ihre Website muss von Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen nutzbar sein. Das betrifft Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Kontrastverhältnisse, Alternativtexte und vieles mehr.

Guter Nebeneffekt: Barrierefreie Websites werden von Google besser bewertet – strukturierter Code, klare Semantik und gute Nutzerführung sind auch SEO-Signale. Barrierefreiheit ist also keine reine Pflichterfüllung, sondern auch ein Qualitätsmerkmal.

✦ Das ist enthalten

  • Barrierefreiheits-Audit nach WCAG 2.1 Level AA
  • Prüfung von Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität
  • Kontrast-Analyse und Farbanpassungen
  • Semantisches HTML und ARIA-Attribute
  • Alt-Texte für alle Bilder und Medien
  • Erklärung zur Barrierefreiheit (rechtlich erforderlich)
  • Umsetzung der identifizierten Mängel

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit (BFSG)

Das BFSG gilt für private Anbieter, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – also für die meisten Unternehmenswebsites. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind in bestimmten Bereichen ausgenommen. Im Zweifel ist eine rechtliche Prüfung empfehlenswert.

Nach dem BFSG drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Verbände oder Betroffene. Seit dem 28. Juni 2025 können Verstöße aktiv verfolgt werden. Handeln Sie lieber jetzt.

Das hängt vom aktuellen Stand Ihrer Website ab. Bei einem modernen CMS wie WordPress dauert die Grundanpassung oft 1–3 Wochen. Bei technisch veralteten Websites kann es länger sein. Ein Audit gibt Ihnen zunächst Klarheit über den Umfang.

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